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7 goldene Regeln

eCommerce-Fachbegriffe
Beachten Sie bitte, dass bereits mit Registrierung einer Domain die Rechte Dritter verletzt werden können. Unbedingt einhalten sollten Sie daher die "Sieben Goldenen Domain-Regeln":


Regel 1: Keine Marken, keine Namen von Unternehmen.

Der wohl häufigste Fehler ist das Registrieren von fremden Marken und Unternehmensnamen.

Registrieren Sie keinen Domain-Namen, der einer geschützten Marke entspricht, also z.B. bigmac.com oder milka.de. Lassen die Finger auch von Unternehmens-Namen wie karstadt-ag.de, mercerdes.com oder krupp.de.

Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst zufällig "Mercedes Schmidt" oder "Stefan Krupp" heißen sollten. Die Rechtsprechung räumt hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein.


Regel 2: Keine Namen von Prominenten.

Sie sind ein Fan von Elton John oder Britney Spears? Und unter britneyspears.de soll nun eine Fansite über den Teenie-Star entstehen? Hier ist ebenfalls Zurückhaltung geboten.

Auch der private Vor- und Nachname genießt namensrechtlichen Schutz (§ 12 BGB). Bei Fansites sollte Sie auf jeden Fall mit Ihrem Idol Kontakt aufnehmen, um eine Genehmigung zur Nutzung "seines" Domain-Namens zu erhalten.

Übrigens: Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen als Domain unter den "Nagel reißen", stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar.


Regel 3: Keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software.

Ähnlich wie Marken und Namen von Unternehmen und Personen sind auch sog. Werktitel geschützt. Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften, Filmen, TV-Sendungen und Software.

Da es praktisch eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt, sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad geschützt. Also solche Titel, bei denen eine ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist. Verzichten Sie somit auf bild-zeitung.de, wordperfect.com und starwars-online.net.


Regel 4: Keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen.

Die Rechtsprechung zur Registrierung von Städtenamen durch Privatpersonen ist fast schon legendär. Erinnert sei nur an die Entscheidungen heidelberg.de, celle.de oder badwildbad.com.

Kurz: Registrieren Sie keine Namen von Städten und Gemeinden! Dieses Recht steht ausschließlich den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens nicht nur für de-Domains, sondern auch für andere Top Level Domains, wie .com, .net, .org oder .at. Also, Finger weg von berlin.com oder hannover.net! Nur unter Namensgleichen und wenn die Gemeinde nicht bekannt ist gilt "first come, first served".

Nach den Richtlinien des DE-NIC ist auch das Registrieren von KFZ-Kennzeichen unzulässig.


Regel 5: Keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen.

Ebenfalls "sehr bedenklich" sind alle Begriffe, hinter denen der Durchschnittsbürger gemeinhin die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet. Zu nennen sind hier etwa Domains wie zivildienst.de, bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de

Also: Auch Vater Staat mischt im Domain-Spiel kräftig mit und hat keine Probleme, gegen Inhaber von "nach Staat klingenden" Domains vorzugehen.


Regel 6: Keine Tippfehler-Domains.

Durch sog. Tippfehler-Domains (also z.B. intell.de statt intel.de, spigel.de statt spiegel.de) versuchen dubiose Website-Betreiber als Trittbrettfahrer, die Besucherzahlen auf ihrer Website zu erhöhen.

Verzichten Sie auf solche "Spielchen". Die Rechtsprechung greift auch hier mittlerweile hart durch und spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende Unterlassungsansprüche zu. Des weiteren riskieren Sie im Einzelfall hohe Schadensersatzforderungen.

Also, streichen Sie yehoo.de, microsaft.com und amzon.de wieder von Ihrer Domain-Wunschliste!


Regel 7: Handel nur mit "ungefährlichen" Domains.

Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei nicht Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder sonstige Rechte verletzt werden.

Bieten Sie deshalb nur solche Domain-Namen zum Kauf an, die nicht gegen die Goldenen Domain-Regeln verstoßen.
Person(en):
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kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 42 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

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Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
09.06.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
09.06.2004 von Wilhelm Janssen
Domain-Recht
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