Im Dezember 1996 in Kraft getretener Teil des Arbeitsschutzgesetzes, der die europäische Bildschirmrichtlinie 90/270 wortwörtlich übernimmt; die Verschriften sind damit ab 1997 verbindlich.
Sie erlaubten aber bei bestehenden Arbeitsplätzen eine Anpassungsfrist bis zum 31.12.1999.
Die Bildschirmarbeitsverordnung legt fest, dass die Darstellung scharf, groß und flimmerfrei sein soll.
Es gibt auch Regelungen für Tastatur, Arbeitsfläche und Arbeitsumgebung.
Bis zum 21. August 1997 mussten in allen Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten Dokumentationen erstellt werden, in denen die Ergebnisse der Arbeitsplatzanalyse, die getroffenen Maßnahmen sowie deren Überprüfung festgehalten wurden ( §6 Abs. 1 Arb-SchG).