Auch: BDSG. Ende der 70er Jahre verabschiedetes Bundesgesetz, das 1990 novelliert wurde.
Es regelt vor allem den Schutz personenbezogener Daten, etwa in Behörden und Betrieben.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben alle Bürger das Recht, die Daten einzusehen. Unzulässige Eintragungen müssen gelöscht, falsche korrigiert werden.
Für Einzelpersonen ist es schwierig, genau festzustellen, ob das Bundesdatenschutzgesetz eingehalten wird, speziell in der Privatwirtschaft.
Informationen und Unterstützung geben z.B. die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie die Beauftragten von Interessenvertretungen (Betriebs- und Personalrat, Gewerkschaften) .