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Chargeback - Info

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Chargeback

eCommerce-Fachbegriffe
Ein Begriff aus dem Paymentsystem:

Ein Chargeback entsteht, wenn ein Enduser zu seiner Issuer-Bank geht und einer Kreditkartenbelastung widerspricht.

Der Issuer wird den Betrag dem Enduser wieder gutschreiben und bei dem Händler wird der Betrag durch den Acquirer wieder zurück belastet.

Bedingt aus der Offline-Welt wird vom Händler ein unterschrieben Beleg angefordert, um den berechtigten Einzug zu dokumentieren und somit der Rückbelastung zu widersprechen.

Im Online-Handel gibt es allerdings keine Belege und somit sind Chargebacks-Einsprüche ohne Erfolg.

Um ein Chargeback zu vermeiden, empfiehlt es sich für den Händler, dem Endkunden ein Refund anzubieten.
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 18 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Acquirer,   Bank,   Beleg,   Char,   Dokument,   EIDE,   Einzug,   GUTS,   Issuer,   Karte,   Line BeitragLine,   m pay,   offline,   Online,   Refund,   Schreiben,   System,   User 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
05.06.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
05.06.2004 von Wilhelm Janssen
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