Straftaten und andere Delikte, die im Zusammenhang mit
Computern begangen werden.
Dazu gehören:
Verbreitung verbotener, pornographischer oder jugendgefährdender
Inhalte und Medien im Internet, in Mailboxen oder
auf CD (Jugendschutz, Multimedia-Gesetz);
Missbrauch bei Online-Geschäften:
Bestellungen auf Kosten anderer, Fälschung oder
Benutzung fremder PIN´s, Kennkartennummern u.ä.
bei Online - Banking (Computerbetrug, § 263a
StGB);
unbefugtes Ausspähen von Daten, die nicht für
jedermann bestimmt sind und die speziell gesichert
sind (§ 202a StGB);
rechtswidriges Löschen oder Unbrauchbarmachung
von Daten; auch der Versuch ist strafbar (Datenveränderung,
§ 303a StGB);
Computersabotage:
unberechtigtes Eindringen in Computer eines Betriebes,
Unternehmen oder einer Behörde, um Daten zu verändern
bzw. die Anlage unbrauchbar zu machen oder zu verändern
(§ 303b StGB).
Person(en): Zeitraum: Firma:
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