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Computerkriminalität

Fachbegriffe
Straftaten und andere Delikte, die im Zusammenhang mit Computern begangen werden.

Dazu gehören:

  1. Verbreitung verbotener, pornographischer oder jugendgefährdender Inhalte und Medien im Internet, in Mailboxen oder auf CD (Jugendschutz, Multimedia-Gesetz);

  2. Missbrauch bei Online-Geschäften:

    Bestellungen auf Kosten anderer, Fälschung oder Benutzung fremder PIN´s, Kennkartennummern u.ä. bei Online - Banking (Computerbetrug, § 263a StGB);

  3. unbefugtes Ausspähen von Daten, die nicht für jedermann bestimmt sind und die speziell gesichert sind (§ 202a StGB);

  4. rechtswidriges Löschen oder Unbrauchbarmachung von Daten; auch der Versuch ist strafbar (Datenveränderung, § 303a StGB);

  5. Computersabotage:

    unberechtigtes Eindringen in Computer eines Betriebes, Unternehmen oder einer Behörde, um Daten zu verändern bzw. die Anlage unbrauchbar zu machen oder zu verändern (§ 303b StGB).
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 15 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Bank,   Computer,   Daten,   IGES,   Jugendschutz,   Karte,   Line BeitragLine,   löschen,   Mach,   Mailbox,   Multimedia,   Multimedia-Gesetz,   Online,   Online-Geschäfte,   StGB 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
21.07.2004 von Wilhelm Janssen
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