Die Dienstleistungen anderer Gesellschaften können per Preselection oder Call-by-Call in Anspruch genommen werden, wenn diese einen Interconnection-Vertrag mit dem TNB haben.
Dies ist jedoch meist nur bei der Telekom der Fall, so dass bei den Alternativanbietern die Möglichkeiten des Call-by-Call stark eingeschränkt sind.
Sollte man komplett den TNB wechseln, verlangt die Telekom eine Miete für den Telefonanschluss, die der jeweilige Anbieter bezahlen muss.
Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, dass alternative Anbieter die Leitung nur für bestimmte Dienste (z.B. DSL) nutzen.