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Domain Grabbing

Internet-Fachbegriffe
In der Vergangenheit haben sich einige Spekulanten attraktive und leicht zu merkende Domain-Namen gesichert, nur um sie später gewinnbringend an Interessenten weiterzuverkaufen (z. B. Bosch.de ).

Anfang 1996 hat DeNIC, die in Deutschland für die Namensvergabe zuständige Organisation, die Möglichkeit abgeschafft, Domain-Namen nur zu reservieren, ohne die Domain in Betrieb zu nehmen.

Dadurch wurde das Domain-Grabbing erschwert, aber nicht unmöglich gemacht.

Juristisch gibt es Grenzen des altbewährten Müller-Prinzips «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst»:

Zwischenzeitlich gibt es genügend Gerichtsentscheide, wonach die Grabber Domain-Namen (beispielsweise von Firmen oder Städten) ohne Anspruch auf ein Entgelt herauszugeben haben.
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 11 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

aktiv,   Denic,   Domain,   Domain-Namen,   EIDE,   Eser,   Grabber,   Grenze,   Mach,   Müller BeitragMüller,   NTSC 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
14.04.2004 von Wilhelm Janssen
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