In der Vergangenheit haben sich einige Spekulanten attraktive und leicht zu merkende Domain-Namen gesichert, nur um sie später gewinnbringend an Interessenten weiterzuverkaufen (z. B. Bosch.de ).
Anfang 1996 hat DeNIC, die in Deutschland für die Namensvergabe zuständige Organisation, die Möglichkeit abgeschafft, Domain-Namen nur zu reservieren, ohne die Domain in Betrieb zu nehmen.
Dadurch wurde das Domain-Grabbing erschwert, aber nicht unmöglich gemacht.
Juristisch gibt es Grenzen des altbewährten Müller-Prinzips «Wer zuerst kommt, mahlt zuerst»:
Zwischenzeitlich gibt es genügend Gerichtsentscheide, wonach die GrabberDomain-Namen (beispielsweise von Firmen oder Städten) ohne Anspruch auf ein Entgelt herauszugeben haben.
Person(en): Zeitraum: Firma:
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