EMV

Recht
Abkürzung für elektromagnetische Verträglichkeit.

"EMV ist die Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung ..., in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufriedenstellend zu arbeiten, ohne diese Umgebung unzulässig zu beeinflussen" heißt es im EMVG.

Auch ein PC muss also "verträglich" sein.

Die EMV wird u.a. durch Postverfügungen bescheinigt (Vfg. 1046).
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