Im Unterschied zum Gewährleistungsanspruch (Gewährleistung) gegenüber dem Händler stellt die Garantie eine freiwillige Leistung dar.
Die Garantie-Frist ist meist länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.
Zur Abwicklung von Garantie-Ansprüchen bedienen sich Hersteller meist der Händler.
Die Garantie kann im Inhalt von Garantie -pflichtigen grundsätzlich frei bestimmt werden. Die gesetzliche Gewährleistung darf nicht beschnitten werden.
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