invers (lat.), umgekehrt (z.B. Textdarstellung Weiß auf Schwarz statt der üblichen Darstellung Schwarz auf Weiß).
Häufig genannt wird dieser Begriff auch im Zusammenhang mit Telefonnummern. Heute ist es möglich, anhand der Telefonnummer, nach den Adressdaten des Anschlussinhabers zu suchen, ... quasi Rückwärtssuche.
Seit der Änderung des Telekommunikationsdienstegesetzes im Juli 2004 ist die Rückwärtssuche erlaubt. Eine entsprechende Suchfunktion bietet die Telekom-Auskunft, aber auch Konkurrenten wie Telegate.
Viele Datenschützer kritisieren diese Suchfunktion und sehen zunehmend Potential für Kriminalität. So wird gern das Beispiel genannt:
Nur eine Telefonnummer stand in der Verkaufsanzeige für den wertvollen Oldtimer. Mit Absicht hatte der Besitzer keine Adresse angegeben. Über Nacht verschwand das Fahrzeug dann aus der Garage. Was war passiert? Der Dieb hatte bei einer Telefonauskunft per Rückwärtssuche Namen und Adresse des ahnungslosen Verkäufers erfragt.
Die Inverssuche ist übrigens nur dann erlaubt, wenn der Kunde im Telefonbuch oder einem öffentlichen elektronischen Kundenverzeichnis eingetragen ist. Deshalb stellt sich das Problem der Rückwärtssuche für viele Festnetz- oder Handy-Telefonierer gar nicht.
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