Der Name einer Domain darf nicht gegen bestehende Markenrechte verstoßen. So dürften Sie z.B. nicht die Domain www.Microsoft-free-download.de für sich registrieren.
In diesem Fall käme nämlich die Anwendung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen aus dem Markenrecht zum tragen. Dafür ist das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen dem verwendeten und dem verletzten Namen bzw. Kennzeichen erforderlich.
Diese ist im Rahmen einer Gesamtbeurteilung anhand der Kennzeichnungskraft der sich gegenüberstehenden Bezeichnungen, deren Ähnlichkeitsgrad sowie der Branchennähe der beteiligten Unternehmen zu bestimmen.
Die Rechtsprechung verneint eine Verwechslungsgefahr trotz gleichen Firmennamens, wenn eine genügend große Branchenverschiedenheit vorliegt.
Da Domain Namen unter einer TLD aber nur einmal vergeben werden können, werden zwei gleichnamige Unternehmen, die in völlig unterschiedlichen Branchen tätig sind, versuchen, den gleichen Domain Namen zu registrieren, sodass eine Verwechslungsgefahr auch bei Unternehmen unterschiedlicher Tätigkeitsfelder bestehen kann.
Firmen, die bei Namensgleichheit den Wettlauf um die Registrierung des Domainnamens verloren haben, können sich nur unter anderen Top-Level-Domains registrieren lassen oder einen Zusatz zu ihrem Markennamen verwenden. Gegenüber unbefugten Namensnutzern stehen natürlich sämtliche Schutzrechte des Markengesetzes offen.
Um zu überprüfen, ob Ihr gewünschter Domain – Name gegen ein bestehendes Markenrecht verstößt, ist in jedem Fall eine ausführliche Markenrecherche zu empfehlen. Sonst gehen Sie das Risiko ein, später erneut Werbung für eine neue Domain machen zu müssen. Hinzu kommen eventuell Schadensersatzansprüche des Inhabers der Marke.
Als Ausgangspunkt für eine Markenrecherche empfiehlt sich die Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamt (www.dpma.de (Link 1) )
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