TDSV

Recht
Abkürzung für Telekommunikationsdienstunternehmens-Datenschutzverordnung.

Bundesweit gültige Verordnung vom 12.07.1966.

Sie hat den Zweck, für die am Fernmeldeverkehr Beteiligten den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten.

Die Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de:

Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV (Link 1))



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1TDSVhttp://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/TDSV.htm
 
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