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E Government

eCommerce-Fachbegriffe
Abkürzung für "Electronic Government".

Gemeint ist die Abwicklung von staatlichen Verwaltungsakten und Dienstleistungen mit elektronischen Mitteln.

E-Government ist eine Sonderform des E-Business mit dem Unterschied, dass auf der einen Seite nicht eine Firma, sondern ein Amt oder eine Behörde steht und auf der anderen der Bürger statt eines Kunden.

Bei solchen Geschäftsbeziehungen zwischen staatlichen Stellen und Behörden (englisch "administration"), die besonderen Gesetzen unterliegen, unterscheidet man zwischen

> A-to-A bzw. A2A,
> A-to-B bzw. A2B und
> A-to-C bzw. A2C.!
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 6 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

A2A,   A2B,   A2C,   EIDE,   Ratio,   Seite 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
14.04.2004 von Wilhelm Janssen
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