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Für e-Commerce gibt es verschiedene Begriffsbestimmungen, die aus jeweiligen Standpunkten und Wirtschaftsbeziehungen definiert wurden. Hier haben Sie beispielsweise folgende Begriffe und ihre Ursprünge:
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Begriff:
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findet sich hauptsächlich
im Bereich: |
Electronic Commerce, E-Commerce
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elektronischer Handel
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Electronic Business, E-Business
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elektronischer Geschäftsverkehr |
Elektronischer Geschäftsverkehr
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elektronischer Geschäftsverkehr |
Internet Commerce, iCommerce
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Internet - Verknüpfung ? |
Online Shopping, Online Selling
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Shop Systeme |
Electronic Retailing, Electronic Wholesale
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der Einzelhändler / Großhändler |
Electronic Procurement, E-Procurement
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elektronische Beschaffungswesen |
Mobile Commerce, M-Commerce
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mobile Systeme (Handy´s usw) |
Elektronischer Markt
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allgemein |
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Je nach dem, aus welcher "Blickrichtung eine Institution
seine Interessen hat" wurde beispielsweise versucht,
eine Definition zu formulieren:
- 1. Klein / Szyperski (1997):
sehen Electronic Commerce als "die elektronische
Abwicklung des Geschäfts - verkehrs".
- 2. Die Bundesregierung (1998):
"Elektronischer Geschäftsverkehr ist jede
Art geschäftlicher Transaktion, bei der die Beteiligten
auf elektronischem Wege Geschäfte anbahnen, abwickeln
oder elektronischen Handel mit Gütern oder Dienstleistungen
betreiben."
- 3. der BMWi (2000):
E-Commerce umfasst alle Arten von Geschäftsprozessen,
die auf elektronischem Wege abgewickelt werden
(daher der deutsche Begriff "Elektronischer Geschäftsverkehr").
- 4. Der Fachverband Informationstechnik im VDMA und
ZVEI (1998):
definiert Electronic Commerce als "die papierlose
Unterstützung und/ oder Abwicklung von Geschäftsabläufen
über Computernetzwerke, im speziellen das Internet".
- 5. Die Unternehmensberatung KPMG (1997):
"Elektronic Commerce ist ein Konzept zur Nutzung
von bestimmten Informations- und Kommunikationstechnologien
zur elektronischen Integration und Verzahnung unterschiedlicher
Wertschöpfungsketten oder unternehmensübergreifender
Geschäftsprozesse".
- 6. BEGIN (1999):
"Unter E-Commerce versteht man die elektronische
Vermarktung und den Verkauf von Produkten über
das Internet".
- 7. E-Commerce-Center Handel (2001):
"Unter Electronic Commerce (deutsch: Elektronischer
Handel) werden diejenigen Transaktionen auf einem
Markt verstanden,
- durch die der Austausch von wirtschaftlichen Gütern
gegen Entgelt begründet wird
(Handel im weiten funktionellen Sinn) und
- bei denen nicht nur das Angebot elektronisch offeriert,
sondern auch die
Bestellung bzw. die Inanspruchnahme elektronisch unter
Verwendung eines
computergestützten Netzwerkes (Insb. Internet)
erfolgt.
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Bei genauerer Betrachtung vieler Definitionen fehlt
mal die Einbeziehung von Privatpersonen oder das Einbeziehen
von Intra- oder Extranet.
Relativ treffend dürfte
die Definition des BMWi (lfd Nr. 3) sein. Durch
"alle Arten von Geschäftsprozessen" sind
sowohl Firmen als auch Privatpersonen einbezogen und
durch die Formulierung "Elektronischer Geschäftsverkehr"
sind sowohl das Internet, als auch das Intranet oder
Extranet benannt.
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Es gibt 32 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:
2000, Band, Bereich, Computer, Extranet, Format, Funktion, Handy, Inform, Information, Informationstechnik, Integration, Intranet, Kommunikation, Line, M-Commerce, Netz, Netzwerk, Online, Ping, Prozess, Punkt, Rach, Ratio, Retail, Riva, Sone, System, Text, Verknüpfung, Xtra, Ziehen
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Veröffentlicht am: Zuletzt bearbeitet am: Referenz: |
10.08.2004 von Fragmashine (184) Beiträge 02.09.2004 von at-mix |
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