Es dient v.a. dazu, Funkstörungen zu verhindern und legt fest, wie stark die elektromagnetischen Felder von Elektrogeräten und auch von Computern sein dürfen.
In § 4 heißt es u.a., dass Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können, so beschaffen sein müssen, dass
"...die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist"
Geräte, die dem EMVG entsprechen, erhalten das CE-Zeichen
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