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EMVG

Recht
Abkürzung für Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit, in Kraft seit dem 01.01.1996.

Es dient v.a. dazu, Funkstörungen zu verhindern und legt fest, wie stark die elektromagnetischen Felder von Elektrogeräten und auch von Computern sein dürfen.

In § 4 heißt es u.a., dass Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen können, so beschaffen sein müssen, dass

"...die Erzeugung elektromagnetischer Störungen soweit begrenzt wird, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten sowie sonstigen Geräten möglich ist"

Geräte, die dem EMVG entsprechen, erhalten das CE-Zeichen
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 7 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Computer,   elektromagnetische Verträglichkeit,   Feld,   Gerät,   Kommunikation,   Telekommunikation,   Zeichen 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
07.07.2004 von Carsten Kühn
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