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FÜV

Recht
Abkürzung für Fernmeldeanlagen - Überwachungsverordnung. Rechtsvorschrift, die im Mai 1995 in Kraft trat.

Sie gilt für alle Fernmeldeanlagen sowie die digitalen Mobilfunknetze und regelt insbesondere die Möglichkeiten zum Abhören von Gesprächen.

Dabei werden auch Verbindungsdaten, Nummern usw. erfasst.

Die Nachfolgeverordnung TKÜV ist im Januar 2002 in Kraft getreten.

Die Fernmeldeverkehr - Überwachungs-Verordnung (FÜV) finden Sie in der derzeit gültigen Fassung auf der Website www.internetrecht-rostock.de:

Fernmeldeverkehr - Überwachungs-Verordnung (FÜV)


Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 10 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Blank,   Daten,   Digital,   HTTP,   Mobilfunk,   Netz,   Schrift,   Site,   TKÜV,   Website 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
04.07.2004 von Wilhelm Janssen
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