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Garantie - Info

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Garantie

Recht
Im Unterschied zum Gewährleistungsanspruch (Gewährleistung) gegenüber dem Händler stellt die Garantie eine freiwillige Leistung dar.

Die Garantie-Frist ist meist länger als die gesetzliche Gewährleistungsfrist von sechs Monaten.

Zur Abwicklung von Garantie-Ansprüchen bedienen sich Hersteller meist der Händler.

Die Garantie kann im Inhalt von Garantie -pflichtigen grundsätzlich frei bestimmt werden. Die gesetzliche Gewährleistung darf nicht beschnitten werden.
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 3 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Gewährleistung,   Licht,   Schnitt 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
14.04.2004 von Wilhelm Janssen
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