Die Telefongesellschaften schließen einen Interconnection-Vertrag mit dem TNB und können dann als VNB Telefondienstleistungen über Call-by-Call oder Preselection zur Verfügung stellen.
Die meisten neuen Anbieter haben nur mit der Telekom Interconnection-Verträge.
Eine Telefongesellschaft muß ein eigenes Leitungsnetz vorweisen können, um mit der Telekom einen Interconnection-Vertrag abzuschließen. Sie hat dann zu den günstigen Interconnection-Gebühren (nach Zeit- und Entfernungszonen gestaffelt) Zugang zum Netz der Telekom.
Telefongesellschaften, die die Voraussetzungen für eine Netzzusammenschaltung nicht erfüllen, treten als Wiederverkäufer (Reseller) auf. Sie erhalten von einer anderen Gesellschaft einen Großkundenrabatt (typisch 20-30%) und bieten ihren Kunden den Zugang per Call-by-Call, Call-Through, Call-Back oder einen Router.
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