| Ist man mit der Entscheidung der WIPO nicht einverstanden,
bleibt auch der weitere Rechtsweg nicht versperrt: nach
Abschluß des Verfahrens bei der WIPO ist der Gang
vor ein ordentliches Gericht ausdrücklich möglich.
Der Antrag auf Übertragung oder Löschung
der Domain ist dann zunächst aufgeschoben.
Die Betroffenen können sich, bevor sie die WIPO
anrufen, vor ein ordentliches Gericht gehen, womit sich
allerdings wieder Probleme stellen:
In der Praxis bestehen oftmals erhebliche Schwierigkeiten,
den eigenen Anspruch überhaupt geltend zu machen
und ihn durchzusetzen.
Da der vermeintliche Rechtsverletzer
seinen Sitz weltweit haben kann, ist ein Verfahren mit
hohen Kosten verbunden. Denn mit einem spezialiserten
Anwalt alleine kommt man dann in der Regel nicht aus.
Zudem kann bereits die Zustellung einer Klage zum Problem
werden.
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