Schiedsgericht WIPO, Möglichkeiten nach einem Domain-Rechtsstreit

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Ist man mit der Entscheidung der WIPO nicht einverstanden, bleibt auch der weitere Rechtsweg nicht versperrt: nach Abschluß des Verfahrens bei der WIPO ist der Gang vor ein ordentliches Gericht ausdrücklich möglich.

Der Antrag auf Übertragung oder Löschung der Domain ist dann zunächst aufgeschoben.

Die Betroffenen können sich, bevor sie die WIPO anrufen, vor ein ordentliches Gericht gehen, womit sich allerdings wieder Probleme stellen:

In der Praxis bestehen oftmals erhebliche Schwierigkeiten, den eigenen Anspruch überhaupt geltend zu machen und ihn durchzusetzen.

Da der vermeintliche Rechtsverletzer seinen Sitz weltweit haben kann, ist ein Verfahren mit hohen Kosten verbunden. Denn mit einem spezialiserten Anwalt alleine kommt man dann in der Regel nicht aus. Zudem kann bereits die Zustellung einer Klage zum Problem werden.


Referenz:
at-mix (Link: http://www.at-mix.de)
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