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bitte, dass bereits mit Registrierung einer Domain die
Rechte Dritter verletzt werden können.
Unbedingt einhalten sollten Sie daher die "Sieben
Goldenen Domain-Regeln":
- Regel 1:
Keine Marken, keine Namen von Unternehmen.
Der wohl häufigste Fehler ist das Registrieren
von fremden Marken und Unternehmensnamen. Registrieren
Sie keinen Domain-Namen, der einer geschützten
Marke entspricht, also z.B. bigmac.com oder milka.de.
Lassen die Finger auch von Unternehmens-Namen wie
karstadt-ag.de, mercerdes.com oder krupp.de.
Dies gilt auch dann, wenn Sie selbst zufällig
"Mercedes Schmidt" oder "Stefan Krupp"
heißen sollten. Die Rechtsprechung räumt
hier im Regelfall dem (bekannten) Unternehmen ein
vorrangiges Recht an dem Domain-Namen ein.
- Regel 2:
Keine Namen von Prominenten.
Sie sind ein Fan von Elton John oder Britney Spears?
Und unter britneyspears.de soll nun eine Fansite über
den Teenie-Star entstehen? Hier ist ebenfalls Zurückhaltung
geboten. Auch der private Vor- und Nachname genießt
namensrechtlichen Schutz (§ 12 BGB). Bei Fansites
sollte Sie auf jeden Fall mit Ihrem Idol Kontakt aufnehmen,
um eine Genehmigung zur Nutzung "seines"
Domain-Namens zu erhalten.
Übrigens: Selbst wenn Sie bloß Ihren ungeliebten
Nachbarn ärgern wollen und sich seinen Namen
als Domain unter den "Nagel reißen",
stellt dies eine Verletzung des Namensrechts dar.
- Regel 3:
Keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software.
Ähnlich wie Marken und Namen von Unternehmen
und Personen sind auch sog. Werktitel geschützt.
Gemeint sind damit Titel von Büchern, Zeitschriften,
Filmen, TV-Sendungen und Software. Da es praktisch
eine unüberschaubare Anzahl an Werktiteln gibt,
sind jedoch nur Titel mit einem hohen Bekanntheitsgrad
geschützt. Also solche Titel, bei denen eine
ernsthafte Verwechslungsgefahr anzunehmen ist.
Verzichten Sie somit auf bild-zeitung.de, wordperfect.com
und starwars-online.net.
- Regel 4:
Keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen.
Die Rechtsprechung zur Registrierung von Städtenamen
durch Privatpersonen ist fast schon legendär.
Erinnert sei nur an die Entscheidungen heidelberg.de,
celle.de oder badwildbad.com.
Kurz: Registrieren Sie keine Namen von Städten
und Gemeinden! Dieses Recht steht ausschließlich
den jeweiligen Kommunen selbst zu. Dies gilt übrigens
nicht nur für de-Domains, sondern auch für
andere Top Level Domains, wie .com, .net, .org oder
.at. Also, Finger weg von berlin.com oder hannover.net!
Nur unter Namensgleichen und wenn die Gemeinde nicht
bekannt ist gilt "first come, first served".
Nach den Richtlinien des DE-NIC ist auch das Registrieren
von KFZ-Kennzeichen unzulässig.
- Regel 5:
Keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen.
Ebenfalls "sehr bedenklich" sind alle Begriffe,
hinter denen der Durchschnittsbürger gemeinhin
die Websites von staatlichen Einrichtungen vermutet.
Zu nennen sind hier etwa Domains wie zivildienst.de,
bundesrechnungshof.de oder landgerichte.de
Also: Auch Vater Staat mischt im Domain-Spiel kräftig
mit und hat keine Probleme, gegen Inhaber von "nach
Staat klingenden" Domains vorzugehen.
- Regel 6:
Keine Tippfehler-Domains.
Durch sog. Tippfehler-Domains (also z.B. intell.de
statt intel.de, spigel.de statt spiegel.de) versuchen
dubiose Website-Betreiber als Trittbrettfahrer, die
Besucherzahlen auf ihrer Website zu erhöhen.
Verzichten Sie auf solche "Spielchen". Die
Rechtsprechung greift auch hier mittlerweile hart
durch und spricht den betroffenen Unternehmen entsprechende
Unterlassungsansprüche zu. Des weiteren riskieren
Sie im Einzelfall hohe Schadensersatzforderungen.
Also, streichen Sie yehoo.de, microsaft.com und amzon.de
wieder von Ihrer Domain-Wunschliste!
- Regel 7:
Handel nur mit "ungefährlichen" Domains.
Der Kauf und Verkauf von Domains ist aus juristischer
Sicht grundsätzlich zulässig, solange dabei
nicht Namens- oder Kennzeichnungsrechte Dritter oder
sonstige Rechte verletzt werden.
Bieten Sie deshalb nur solche Domain-Namen zum Kauf
an, die nicht gegen die Goldenen Domain-Regeln verstoßen.
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Es gibt 42 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:
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