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Bei allen Texten, Bildern und Multimedia – Inhalten, die man auf einer Internet – Seite veröffentlichen möchte, sind die Vorschriften des Urhebergrechtsgesetzes (UrhG) zu beachten.
Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie selber etwas veröffentlichen möchten, als auch dass jemand anderes Inhalte Ihrer Website nutzen möchte.
Die Website muss eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers sein, also ein Werk darstellen. Ist dies der Fall, stehen dem Urheber insbesondere Verwertungsrechte zu, mit deren Hilfe er eine Vergütung für sein Werk erlangen kann.
Um den Anforderungen des UrhG zu genügen, muss das Werk das Ergebnis individuellen Schaffens sein und eine gewisse Gestaltungshöhe erreichen. Dabei ist jedoch kein zu hoher Maßstab anzulegen, weshalb die Mehrzahl der Homepages im Internet diese Anforderung erfüllen dürfte.
Wenn Sie Inhalte von anderen Seiten übernehmen, wie beispielsweise von Texte oder Bilder, sollten Sie grundsätzlich den Webmaster der entsprechenden Website um Erlaubnis bitten.
In letzter Zeit wird außerdem sehr intensiv diskutiert, inwieweit das Tauschen von Software, Filmen oder Musik die Vorschriften des Urheberrechts verletzen.
Informationen zum neuen und alten Urheberrecht sowie Fragen bei der Webseitengestaltung und den neuen Kopierschutzvorschriften nebst einer Urteilssammlung finden Sie auf der Internet – Seite
www.internetrecht-rostock.de
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Es gibt 26 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:
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