| Beim Kauf
und Verkauf, bei der Übertragung und bei der Verpachtung
von Domain-Namen sind - ähnlich wie bei Immobilien
- einige Formalitäten zu beachten.
Wir empfehlen Ihnen, auf jeden Fall alle Verträge
schriftlich abzuschließen und sich keinesfalls
nur auf mündliche Zusagen zu verlassen.
Auf der Website von Vertragstexte.de finden Sie
eine umfangreiche Sammlung von Verträgen zu:
Webdesign-Verträge:
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Auf der Website von domain-recht.de finden Sie Verträge
zu:
- Domain-Kaufvertrag
- Contract of Sale (engl. Kaufvertrag)
- Domain-Pachtvertrag ("Miete")
- Lease Agreement (engl. Pachtvertrag)
- Domain-Sharing-Vertrag
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