| Bevor Sie wegen eines Streites die Gerichte bemühen,
sollten Sie aber auch das Prozesskostenrisiko bedenken.
Dieses bestimmt sich nach dem sogenannten Gegenstandswert
der Angelegenheit oder des Verfahrens.
Im Bereich des Internetrechts kommt es häufig
zu Streitwerten zwischen 50.000 bis 100.000 Euro.
Wem die Benutzung einer Marke oder eines Domainnamens
verboten wird, hat die Kosten des eigenen Anwalts, die
Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Prozessgegners
zu bezahlen.
Dieses Risiko liegt bei einem Streitwert vor 25.000
Euro für eine Gerichtsinstanz zwischen 3.500 Euro
und 5500 Euro, falls das Verfahren bis zum BGH fortgeführt
wird bei über 19.000 Euro.
Bei einem Streitwert von 50.000 Euro zwischen 5.500
Euro und 8.000 Euro. Falls das Verfahren bis zum BGH
fortgeführt wird, erhöht sich das Risiko auf
einen Betrag von über 25.000 Euro. Nicht berücksichtigt
sind dabei Kosten für Sachverständige und
Zeugen.
Die eventuellen Prozesskosten können Sie überschlägig
auch online ausrechnen.
Ein hilfreiches Programm zur Berechnung der Prozesskosten
finden Sie auf der Homepage von www.dimbeck.de (Richter am Amtsgericht Erding)
jurfree.dimbeck.de
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