| Der Inhaber einer .de - Domain ist selbst dafür verantwortlich,
dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt. Aus diesem
Grund ist auch der Domaininhaber, nicht aber die DENIC
als Registrierungsstelle, der Ansprechpartner für
alle, die sich durch eine Domain in ihren Rechten verletzt
sehen. Die DENIC kann den Anspruchssteller dennoch durch
einen DISPUTE-Eintrag unterstützen.
Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm
ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses
Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen.
Eine Domain, die mit einem DISPUTE-Eintrag versehen
ist, kann von ihrem Inhaber weiter genutzt, jedoch nicht
auf einen Dritten übertragen werden. Der Inhaber
des DISPUTE-Eintrags wird zudem neuer Domaininhaber,
sobald die Domain freigegeben wird.
Ein
Formular für die Einrichtung eines DISPUTE-Eintrages
können Sie im PDF-Format herunterladen. Der Antrag
muss unterschrieben und im Original an die DENIC übermittelt
werden. Hat die DENIC den DISPUTE-Eintrag eingerichtet,
erhalten Sie von dort eine entsprechende Benachrichtigung.
Der DISPUTE-Eintrag gilt zunächst für ein
Jahr. Die DENIC verlängert ihn jedoch, wenn der
DISPUTE-Inhaber erneut ein DISPUTE-Antragsformular im
Original einreicht und Unterlagen vorlegt, aus denen
sich ergibt, dass die Auseinandersetzung mit dem Domaininhaber
noch nicht abgeschlossen ist.
Endet die Auseinandersetzung zwischen DISPUTE-Inhaber
und Domaininhaber, so muss der DISPUTE-Inhaber die DENIC
davon unverzüglich unterrichten, damit der DISPUTE-Eintrag
aufgehoben werden kann. (Auch dafür gibt es ein
entsprechendes
Formular .
Weitere Informationen zum DISPUTE-Eintrag finden Sie
in den FAQs der DENIC. Dort sind die häufigsten
Fragen und die Antworten darauf zusammengestellt. |