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Gesetz & Urteile

Schiedsgericht WIPO, Zuständigkeit

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Das WIPO - Schiedsgericht ist nicht für alle Domain-Streitigkeiten zuständig.

Neben den generischen Top Level Domains (gTLDs) .com, .net und .org ist derzeit noch in einigen Fällen von country code Top Level Domains (ccTLDs) eine Anrufung möglich.

Dazu zählen: .ag, .as, .bs, .cy, .gt, .na, .nu, .tt, .tv, .ve, und .ws.

Eine Entscheidung eines Streits um eine deutsche .de-Domain durch die WIPO ist somit ausgeschlossen.

Eigentlich ist die WIPO auch kein Gericht im klassischen Sinn.

Als Parteien stehen sich der Antragsteller (derjenige, der sich in seinen Rechten verletzt sieht) und der Antragsgegner (der zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannte Inhaber der strittigen Domain) vor dem Schiedsgericht gegenüber.

Es gibt 10 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

Code,   Domain,   Generisch,   Level,   NTSC,   Punkt,   RISC BeitragRISC,   Top Level Domain,   WIPO BeitragWIPO,   Zählen 

Referenz:
at-mix
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