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| Für die meisten Kunden ist die Zahlung auf Rechnung nach wie vor der bevorzugte Bezahlmodus. |
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Rechnungen entsprechen dem Bedürfnis, für eine Ware oder Dienstleistung erst nach Erhalt bzw. Genuss zu bezahlen, um so mögliche Erwartungsdefizite im Hinblick auf die Leistung durch Nicht-Begleichen der Rechnung quittieren zu können.
Der erhöhten Gefahr des Zahlungsausfalls können Händler durch Inanspruchnahme eines professionellen Forderungsmanagements begegnen.
Laut § 286-288 BGB muss der Schuldner eine Rechnung - sofern nicht anders spezifiziert - innerhalb von 30 Tagen bezahlen. Besteht die Schuld über diese Frist hinaus, befindet sich der Schuldner im Verzug. Hierüber muss er per Mahnbescheid informiert werden.
Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und wird häufig über die Mahngebühren abgegolten.
Da eine strafrechtliche Verfolgung sich insbesondere bei kleineren Beträgen aber kaum lohnt, müssen Händler bei Rechnungszahlungen vermehrt mit Zahlungsausfall rechnen.
Rechtslage/Sicherheit
Neben dem Zahlungsausfall ist auch der Zinsausfall bzw. Liquiditätsverzug bedeutsam: regelmäßig mit Verzögerung eingehende Geldleistungen können so zu Liquiditätsproblemen führen, die sich speziell für kleinere Betriebe mitunter existenzbedrohend auswirken.
Aus diesen Gründen ist die Zahlung auf Rechnung für Händler nur bedingt empfehlenswert und sollte erst ab einem gewissen Umsatzvolumen bzw. gegen eine Risikopauschale in Betracht gezogen werden.
Verbreitung
Insbesondere Anbieter, die wie etwa im traditionellen Versandhandel über Erfahrungen mit dem Management von Rechnungszahlungen verfügen, bieten ihren Stammkunden auch bei Internetkäufen die Zahlung auf Rechnung an.
Das hohe Ausfallrisiko macht diesen Zahlungsweg allerdings hauptsächlich für mittlere bzw. grosse Anbieter wie Amazon interessant.
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Es gibt 12 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:
BGB, Inform, ISSE, Mach, Modus, Punkt, Quit, Quittieren, Rach, Satz, Wartung, Zahl
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