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Jugendschutz

Recht
Vorschriften des Jugendschutzgesetzes und Aktivitäten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) erstrecken sich auch auf digitalisierte Bilder, Computer - Spiele und Programme, auf Internet, T-Online- und Mailbox-Angebote.

Diese können z.B. gewaltverherrlichende oder pornographische Darstellungen enthalten. Die Verbreitung unterliegt dann Altersbeschränkungen. Symbole des Nationalsozialismus sowie dessen Verherrlichung sind in Deutschland bei Strafandrohung verboten.

Die BPjS kann künftig auch nach dem neuen Multimedia-Gesetz Inhalte von Datennetzen indizieren, d.h. durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger dafür sorgen, dass Minderjährigen diese Inhalte nicht mehr zugänglich gemacht werden dürfen.

In der BRD hat das ECO (Abkürzung für Electronic Commerce Forum e.V.), das auch zahlreiche Internet-Provider vertritt, mit der Gründung der ICTF (Abkürzung für Internet Content Task Force) zur freiwilligen Selbstkontrolle gegriffen.

Website: www.jugendschutz.net  

Vergleiche auch Perkeo.
Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 28 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

aktiv,   Anzeige,   Computer,   Daten,   Digital,   Forum,   ICTF,   Indizieren,   Internet-Provider,   Line BeitragLine,   Mach,   Mailbox,   Multimedia,   Multimedia-Gesetz,   Netz,   Online,   Perkeo,   Programm,   Provider,   Schrift,   Site,   Spiele,   Symbol BeitragSymbol,   Task,   T-Online BeitragT-Online,   Website,   Zahl,   Zeiger 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
14.04.2004 von Wilhelm Janssen
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