|
Mit dem KK-Antrag teilen Sie der Registrierungsstelle
für Domain - Änderungen mit, wer zukünftig
der
- Admin-C (Domainbesitzer) ist, der
- Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) ist,
oder bei wem die
- Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens)
liegt.
Im Regelfall wird der KK-Antrag bei der Registrierungsstelle
über den neuen Provider im Auftrag des (neuen)
Besitzers gestellt.
Außer dem Antragsteller, d.h. dem (ggf. neuen)
Domaininhaber sind an dem KK-Prozess außerdem
der alte und neue Provider und ggf. der alte Domaininhaber
beteiligt.
Der alte Provider wird über den Antrag informiert
und muss entweder mit einer ACK (Acknowledged) zustimmen
oder mit einem NACK (not acknowledged) reagieren (wenn
noch Zahlungen ausstehen).
Für .de-Domains sind die KK-Anträge bei der
Denic, der deutschen Domain-Registrierungsstelle zu
stellen. |