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KK Antrag - Info

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KK Antrag

Internet-Fachbegriffe
Mit dem KK-Antrag teilen Sie der Registrierungsstelle für Domain - Änderungen mit, wer zukünftig der
  • Admin-C (Domainbesitzer) ist, der

  • Tech-C (Technischer Verwalter bzw. Provider) ist, oder bei wem die

  • Zone-C (Kontakt für die Zuordnung des Domainnamens)

liegt.

Im Regelfall wird der KK-Antrag bei der Registrierungsstelle über den neuen Provider im Auftrag des (neuen) Besitzers gestellt.

Außer dem Antragsteller, d.h. dem (ggf. neuen) Domaininhaber sind an dem KK-Prozess außerdem der alte und neue Provider und ggf. der alte Domaininhaber beteiligt.

Der alte Provider wird über den Antrag informiert und muss entweder mit einer ACK (Acknowledged) zustimmen oder mit einem NACK (not acknowledged) reagieren (wenn noch Zahlungen ausstehen).

Für .de-Domains sind die KK-Anträge bei der Denic, der deutschen Domain-Registrierungsstelle zu stellen.

Person(en):
Zeitraum:
Firma:
kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 13 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

ACK,   Auftrag,   Denic,   Domain,   Domainname,   EDGE,   Inform,   Provider,   Prozess,   Registrierung,   Registrierungsstelle BeitragRegistrierungsstelle,   Takt,   Zahl 

Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
24.10.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
24.10.2004 von Wilhelm Janssen
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