Die Leistungsbeschreibung spezifiziert die zur Erfüllung von Erfordernissen erforderliche Leistung und stellt einen wesentlichen Bestandteil von Verträgen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern dar.
Die Leistungsbeschreibung ist aber ebenso ein verallgemeinernder Begriff für das Lastenheft bzw. Pflichtenheft insofern, daß von den jeweiligen Zielrichtungen und Verantwortlichkeiten (von Auftraggeber bzw. Auftragnehmer) abstrahiert wird.
Person(en): Zeitraum: Firma:
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