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Lizenz

Recht
In der EDV: Recht zur Nutzung von Software.

Mit dem Kauf eines Programms oder eines Programmpakets wird in der Regel ein Lizenz - Vertrag abgeschlossen. Er tritt meist - laut aufgedruckten Bedingungen - dann in Kraft, wenn die Schutzhülle der Programmdisketten oder -CD geöffnet wird.

Der Lizenz - Vertrag erlaubt es dem Käufer i.d.R. nur, die Software einmal zu benutzen (immer nur auf einem PC zur gleichen Zeit; anders: Mehrbenutzer - Lizenz). Er verbietet das Erstellen und Verbreiten von Raubkopien.

Das Urheberrechtsgesetz(Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft ( UrhG))- Neufassung finden Sie dazu auf der Website www.internetrecht-rostock.de:

Urheberrechtsgesetz(Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft
( PDF anzeigen UrhG))- Neufassung

Person(en):
Zeitraum:
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kein Eintrag vorhanden
- -
kein Eintrag vorhanden

Es gibt 21 weiterführende Erklärungen oder Definitionen:

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Veröffentlicht am:
Zuletzt bearbeitet am:
Referenz:
14.04.2004 von Wilhelm Janssen (7094) Beiträge
04.07.2004 von Wilhelm Janssen
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