Mit dem Kauf eines Programms oder eines Programmpakets wird in der Regel ein Lizenz - Vertrag abgeschlossen. Er tritt meist - laut aufgedruckten Bedingungen - dann in Kraft, wenn die Schutzhülle der Programmdisketten oder -CD geöffnet wird.
Der Lizenz - Vertrag erlaubt es dem Käufer i.d.R. nur, die Software einmal zu benutzen (immer nur auf einem PC zur gleichen Zeit; anders: Mehrbenutzer - Lizenz). Er verbietet das Erstellen und Verbreiten von Raubkopien.
Das Urheberrechtsgesetz(Gesetz zur Regelung des Urheberrechts
in der Informationsgesellschaft ( UrhG))- Neufassung finden
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Urheberrechtsgesetz(Gesetz zur Regelung des Urheberrechts
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UrhG))- Neufassung
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