|
MPR II Prüfplakette des TÜV - Rheinland
1987 legte die MPR unter der Bezeichnung MPR-I eine Norm für strahlungsarme Bildschirme fest. 1990 folgte MPR-II, heute ein Standard.
Diese Norm enthält folgende Verschriften:
a.)
Elektrostatisches Feld: Maximal 500 Volt in 50 cm Abstand von der Bildschirmoberfläche.
b.)
Elektrisches Feld: Für Band I (5 Hz bis 2 KHz) maximal 25 Volt / Meter, für Band II (2 KHz bis 400 KHz) maximal 2,5 Volt / Meter (Abstand wie zuvor.)
c.)
Elektromagnetisches Wechselfeld: maximal 250 Nanotesla für Band I, maximal 25 Nanotesla für Band II (Abstand wie zuvor - sowie rund um den Bildschirm in drei verschiedenen Positionen in jeweils 30 cm Entfernung).
MPR-II wird hierzulande von Herstellern (weitgehend) freiwillig eingehalten. Die entsprechende Prüfung nimmt der TÜV Rheinland vor.
Weitergehende Normen enthalten die TCO 91 und TCO 92. |