So gut wie abgeschlossen ist die geplante Änderung des Widerrufsrechtes durch das "Gesetzt zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge ".
Folgende Änderungen werden kommen:
Es verbleibt dabei, dass Rücksendekosten nur bei der Geltendmachung eines Widerrufsrechtes durch den Käufer zu tragen sind. Es kommt jedoch nach der neuen Regelung nicht mehr darauf an, dass der Bestellwert einen Betrag von bis zu 40,00 Euro hat. Nach der Neuregelung muss der Käufer die Kosten der Rücksendung tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt. Das weit verbreitete Problem, dass geringpreisige Waren in größeren Mengen bestellt werden, nicht zuletzt um die 40,00-Euro-Grenze zu überschreiten und dann einige Waren zurückgesendet werden, soll somit umgangen werden.
In einer zweiten Alternative, die in erster Linie die Großversender betrifft, muss der Käufer grundsätzlich die Kosten der Rücksendung tragen, wenn die Ware noch nicht bezahlt worden ist. Dies gilt in erster Linie für Versandhäuser, die gegen Rechnung liefern. Der klassische Internethandel, insbesondere bei ebay ist davon nicht betroffen.
Mit der Gesetzesänderung ändert sich auch die Widerrufsbelehrung. Gleichzeitig trifft das Gesetz Regelungen dazu, bis wann spätestens im Falle des Widerrufes Zahlungen vorzunehmen sind.
Derzeit gibt es allerdings noch keinen Grund, schon jetzt gewerbliche Internetpräsenzen abzuändern, weil das Gesetz noch nicht in Kraft ist.