"Aber warum haben Sie mir denn nicht gesagt, dass meine Telefonnummer im Impressum stehen muss?" Solche oder ähnliche Vorwürfe bekommt so mancher Webdesigner zu hören, kurz nachdem er stolz eine nach den neuesten Regeln der Kunst designte Website bei seinem Auftraggeber abgeliefert hat. Wenn der Inhaber einer Website beispielsweise wegen eines nicht ordnungsgemäßen Impressums abgemahnt wurde stellt sich die Frage nach der Haftung des Webdesigners.
Die gesetzlichen Regelungen beinhalten keine Details zu den rechtlichen Prüfungspflichten von Webdesignern bei der Gestaltung eines Internetauftritts. Umso wichtiger ist es, gleich bei der Auftragserteilung eindeutige vertragliche Regelungen zu vereinbaren. Neben den Prüfungspflichten sind auch Fragen der Abnahme, der technischen Vorgaben und des Gewährleistungsrechts zu beachten.
Zu den vorgenannten Themen und auch der Frage, wie man als Webdesigner mit guten vertraglichen Regelungen seine Vergütungsansprüche durchsetzen kann veranstaltet die IHK Hannover das Seminar "Vertragsrecht für Webdesigner", bei dem die Teilnehmer auch einen Mustervertrag erhalten.