Zu heftigen Reaktionen im User-Forum führte jetzt die Ankündigung des in Hamm niedergelassenen Providers Canhost , dass er für die enormen Kosten der anstehenden E-Mail-Überwachung eine einmalige Kostenbeteiligung von 5,00 Euro erheben werde. "Ein Kündigungsrecht bestehe nicht, da dies keinen extremen Einschnitt in die laufenden Verträge bedeute. Die geringe Gebühr falle vielmehr unter die Taschengeld-Verordnung".
Zwar hat der Geschäftsführer von Canhost, Selcuk Candan, seine Ankündigung durch eine Stellungnahme etwas entschärft und wieder ins deutsche Recht gerückt, dennoch könnte dieses Beispiel Schule machen.
Obwohl die Grundkosten für eine Einstiegssoftware zur E-Mail-Überwachung mit etwa 25.000 Euro eigentlich relativ gering sind, ist diese Summe für kleinere Provider eine oft unüberwindliche Hürde.
Franciska Stache, Geschäftsführerin des Berliner B2B-Anbieters http.net meint, die konsequente Umsetzung wird für etwa 50 Prozent der derzeitig rund 12.000 Netzprovidern das Ende im kleinen und mittelständigen Bereich bedeuten. Eine Senkung der Kosten kann es hier höchstens in Gemeinschaftslösungen geben.