Internet Lexikon Startseite

Pfändung von Internet-Domains

Copyright by at-mix
Spacer Spacer
Schlagzeilen | RedakteureNews einsenden 
Rubrik:   

Pfändung von Internet-Domains


Die Internet-Domain selbst kann zwar nicht gepfändet werden. Der Zwangsvoll­streckung unterliegen aber die schuldrechtlichen Ansprüche des Domain-Inhabers gegenüber der DENIC, so entschied der Bundesgerichtshof.

Die bisher nicht einheitlich beurteilte Frage, ob Internet-Domains gepfändet werden können, hat nunmehr der BGH (Beschluss vom 05.07.2005 – VII ZB 5/05) entschieden. Er stellt klar, dass die Domain zwar kein "anderes Vermögensrecht" im Sinne von § 857 Abs. 1 ZPO ist, wie etwa ein Patent-, Marken- oder Urheber­recht und damit als solche nicht pfändbar ist. Gegenstand der Pfändung ist viel­mehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Domaininhaber gegenüber der Vergabestelle aus dem der Domainregistrierung zugrunde liegen­den Vertragsverhältnisse zustehen.

Dabei handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, aus dem heraus die Verga­bestelle dem Anmelder insbesondere den Fortbestand der Internet-Domain schul­det. Daneben bestehen weitere Ansprüche des Domaininhabers wie die auf An­passung des Registers an seine veränderten persönlichen Daten oder ihre Zuord­nung zu einem anderen Rechner.

Die Verwertung der gepfändeten Ansprüche kann zum Beispiel durch Übertragung auf einen Dritten während einer festen Pfändungslaufzeit zu einem festen Überlas­sungsentgelt erfolgen, durch Überweisung an Zahlung statt zu einem Schätzwert oder durch freihändige Veräußerung.

Artikel von R. Hallenbach - Sa, 11.02.2006
Rubrik: Computer / Internet
Links:
Quelle: IHK Hannover  Quelle: IHK Hannover
Diesen Artikel als E-Mail versendenPrint
Spacer
RSS 0.91 Feed
RSS 1.0 Feed
RSS 2.0 Feed
ATOM 0.3 Feed

0|1|2|3|4|5|6|7|8|9|
A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|
K|L|M|N|O|P|Q|R|S|T|
U|V|W|X|Y|Z|  -  :-) 
Dateiendungen
validome.org
Bei Validome können Sie Ihre Website auf barrierefreies HTML testen
 
 
nach oben