Shop-Betreiber, die über das Internet Waren in Deutschland verkaufen, sind wahrlich nicht zu beneiden. Eine Abmahnwelle nach der anderen lässt bereits so manchen an der Sinnhaftigkeit von Geschäften in Deutschland zweifeln. Zu wahren Abmahnfallen haben sich dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden 'AGB'), etwa bei eBay-Verkäufern, herauskristallisiert.
"Unsere Kanzlei erreichen gerade in letzter Zeit immer häufiger Anfragen, selbstgeschusterte AGB doch 'mal eben kurz' zu überprüfen", schreibt die Rechtsanwaltskanzlei Keller-Stoltenhoff, Münch und Petzold, aus München. "Fast immer stellt sich dabei heraus, dass die Klauseln nicht der geltenden Rechtslage entsprechen. Dies wiederum freut die Spezies von Rechtsanwälten, die anscheinend einen großen Teil ihres Umsatzes aus der Überprüfung der Frage generieren, welches Verhalten welches eBay-Teilnehmers abmahnwürdig sein könnte".
Insbesondere eine ganze Reihe von eBay-Shopbetreibern bewerben ihre Produkte mit dem Zusatz der "lebenslangen Garantie" und zitieren dabei dem Grunde nach nur die Garantieangaben der jeweiligen Hersteller – immer in der Annahme, dass diese schon Bescheid wüssten was rechtens ist und was nicht. Ein Trugschluss wie sich herausstellt, denn dieser Zusatz ist nach der Rechtsprechung zumindest in Deutschland als irreführende Werbung i.S.d. §§ 3,5 UWG einzustufen, weil eine dahingehende Verpflichtung gegen das – in § 202 Abs. 2 BGB normierte – Verbot des rechtsgeschäftlichen Ausschlusses der Verjährung über einen Zeitraum von 30 Jahren hinaus nicht wirksam vereinbart werden kann.
So heißt es beispielsweise vom Oberlandesgericht Frankfurt a.M. (Az. 3/8 o 151/03): "Soweit ersichtlich, wird auch innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Kommentarliteratur die Gewährung einer über 30 Jahre hinaus reichenden Haltbarkeitsgarantie als mit § 202 Abs. 2 BGB unvereinbar angesehen, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Garantie vom Verkäufer oder von einem Dritten übernommen wird". Zudem merkten die Gerichte auch an, dass die Klausel offen lasse, auf welches Leben sich die "lebenslange Garantie" denn beziehe…