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Vergessen Sie die Änderung Ihrer Wiederrufsbelehrung nicht !

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Vergessen Sie die Änderung Ihrer Wiederrufsbelehrung nicht !


In unseren News hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass sich durch das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen das Widerrufsrecht ändert.

Das Gesetz ist veröffentlicht worden und am 08.12.2004 in Kraft getreten. Wir möchten Ihnen dringend empfehlen, Ihre Widerrufsbelehrung zu überarbeiten und zu verändern. In der alten Fassung der Widerrufsbelehrung heißt es:

... Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40,00 Euro beträgt, haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei."

Die offizielle Formulierung lautet jetzt:

... Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt, oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen."

Der Käufer hat somit in Erweiterung der bisherigen Rechtslage die Kosten der Rücksendung auch dann zu erstatten, wenn der Wert der zurückgesendeten Ware bis zu 40,00 Euro beträgt. Auf den Bestellwert kommt es somit nicht mehr an.

Ferner hat der Käufer die Rücksendekosten zu tragen, wenn er den Kaufpreis noch nicht gezahlt hat oder bei einer Ratenzahlungsvereinbarung die geschuldete Rate noch nicht beglichen hat. Die Rückzahlungsverpflichtung des Käufers bezieht sich bspw. auf Kreditverträge.

Nähere Informationen finden Sie beispielsweise unter Internetrecht Rostock

Artikel von W. Janssen - Fr, 10.12.2004
Rubrik: E-Commerce
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