Die Regulierungsbehörde will den Dialer-Anbietern zukünftig engere Grenzen hinsichtlich Bezug, Installation oder Aktivierung eines Dialer setzen. Dies wurde aus einer "Mitteilung der geplanten Modifizierung der Verfügung 54/2003 für Dialer" bekannt. Hier hat die Regulierungsbehörde auf sechs Seiten detailliert festgelegt, wie sich ein Dialer bemerkbar machen muss. Die Verordnung soll voraussichtlich im Januar 2005 mit einer dreimonatigen Übergangsfrist in Kraft treten. Danach gelten beispielsweise folgende Regelungen:
- Dialer-Programme dürfen nur noch mit der Zeichenfolge "JA" aktiviert werden.
- Das Schlüsselwort "JA" darf nicht zum Herunterladen des Dialer oder bei dessen Installation eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Schaltflächen zum Zwecke einer Aktivierung ist unzulässig.
- Die Fenster für das Herunterladen und Installieren müssen sich deutlich vom eigentlichen Anwahlfenster unterscheiden.
- Das Anwahlfenster muss mindestens ein Drittel der Bildschirmfläche einnehmen.
- Das Anwahlfenster darf nur einen weißen Hintergrund mit schwarzen Buchstaben enthalten.
- Die Angabe der angewählten Rufnummer muss die komplette Vorwahl enthalten.
- Die Dialer-Programme müssen sich zukünftig auf die Festplatte des Nutzers installieren.
- Die Dialer müssen sich einfach und kostenlos komplett entfernen lassen.
- Die vom Anwender eingerichteten Passwörter dürfen nicht umgangen werden.
Nach Angaben der Regulierungsbehörde werden in dieser Verordnung auch Vorschläge von Verbraucherschützern und Strafverfolgungsbehörden umgesetzt.