Wie das Handelsblatt unter Berufung aus Unternehmenskreisen berichtet, werden die Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 keine UMTS-Klage gegen die Bundesrepublik einreichen.
Nach der Ersteigerung der UMTS-Lizenzen im Jahre 2000 hatten die Mobilfunkunternehmen von der Regulierungsbehörde Rechnungen erhalten, die keine Umsatzsteuer auswiesen. Gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer von der zu entrichtenden -Mehrwertsteuer aus Einnahmen- wieder abgezogen werden. Das würde bedeuten, dass aus dem seinerzeit gezahlten 98,8 Milliaraden DM -UMTS Lizenzen- rund 13,6 Milliarden DM (heute 6,98 Milliarden Euro) an Vorsteuer hätte verrechnet werden können.
Zwischen der Regulierungsbehörde und den Mobilfunkbetreibern habe es konstruktive Gespräche gegeben, heißt es. Sofern die Mobilfunkbetreiber auf einer Klage verzichten, werde die Regulierungsbehörde den Firmen im Gegenzug die Verjährungsfrist so lange aussetzen, bis der Europäische Gerichtshof entschieden hat, ob auf UMTS-Lizenzrechnungen Umsatzsteuer anfällt. Normalerweise müssen die UMTS-Lizenznehmer bis zum Jahresende eine Entscheidung über eine eventuelle Klage treffen, da sonst die Ansprüche ab 2005 verjährt sind.
Der Mobilfunkanbieter Mobilcom hat sich dagegen für eine Klage entschieden . Sie will gegen die Bundesrepublik Klage einreichen und zeitgleich vor dem Finanzgericht Köln die Umsatzsteuerpflicht feststellen lassen.