Die -Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH- (GVL) ist quasi der -Steuereintreiber- für Interpreten oder Tonträger-Herstellern für dessen Tantiemen. Auch für Songs, die über das Internet ausgestrahlt und somit öffentlich gemacht werden, sind Tantiemen fällig, die über die GEMA eingezogen werden.
Da Webradios bisher mehr von Privatleuten und mehr aus Enthusiasmus mit wenig Zuhörern betrieben wurden, sah die GVL bis jetzt eine recht großzügige Abgaberegelung vor. Für einen Stream mit gleichzeitig 25 Hörern sind beispielsweise 25,00 Euro fällig, bei 250 Hörern sind es 200,00 Euro. Das soll sich aber nach Ablauf des -experimentellen Lizenzierungsmodells- ab dem 01.04.2005 ändern. So sollen beispielsweise Pauschalvergütungssätze für kleine Sender eingeführt werden, die bei 500,00 Euro im Jahr beginnen.
Die geplanten Abgabensätze bedeuten dann das Aus für viele kleine Sender. Einige Sender sprechen von über 1000% Tarif-Erhöhung, andere Sender von mtl. Kosten in Höhe von 350,00 Euro bei vorher 26,75 Euro. Mittlerweile haben sich viele Sender zu einer Initiative zusammengeschlossen. Über die Website -GLV-Protest.de- können auch Hörer ihre Meinung sowohl den Portalbetreibern als auch der GVL mitteilen.