Kaum hat Apple sein erstes Multifunktions-Handy unter dem Name iPhone vorgestellt wird fraglich, ob es in Deutschland unter diesem Namen überhaupt verkauft werden darf. Die ehemalige Mobilcom-Tochter Freenet hat nämlich bereits am 20.02.2004 für ihre VoIP-Software "freenet iPhone" beim Deutschen Patent und Markenamt die Eintragung einer Wortmarke beantragt. Unter der Registernummer 30409862.0 erfolgte die Anmeldung unter anderem für die Klasse 38 (Telekommunikation).
Sowohl mit dem iPhone von Apple als auch dem iPhone von Freenet läßt sich zwar telefonieren. Während ersteres ein Handy mit vielen Zusatzfunktionen ist handelt es sich bei letzterem um eine reine Software, mit der man über eine Internetleitung telefonieren kann.
Getreu der alten Marketing-Regel, dass auch schlechte Nachrichten gute Nachrichten sind, sofern sie denn nur gedruckt werden, dürfte dieser Namensstreit noch für manche kostenlose Werbe-Schlagzeile für beide Unternehmen gut sein.