Jeder der sich in Not befindet und Hilfe braucht weiß, dass er sich über die Notrufnummern 110 oder 112 an die Polizei bzw. Rettungsdienste wenden kann. Zwar ist es auch möglich, Anzeigen online zu erstatten, doch diese gehen zumeist erst ihren bürokratischen Dienstweg und kommen somit teilweise erheblich zeitversetzt an die zuständige Stelle an.
Nun heißt es in einer Veröffentlichung der Polizei, dass die Ordnungshüter in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen schon etwas weiter sind: Wie beim bekannten Notruf 110 gibt es dort so genannte Internetwachen. In Notfällen können Personen die Internet-Adressen www1.polizei-nrw.de/internetwache bzw. www.internetwache.brandenburg.de aufrufen um der Polizei ihre Anliegen mitzuteilen.
Die neuen Meldesysteme sind von den Behörden auch deshalb eingerichtet worden, um einerseits die Wege der Anzeigen zu verkürzen, andererseits die immer noch vorhandenen Hemmschwellen zu senken. "Die Internetwache ist ein Angebot, das den veränderten Kommunikations- und Sozialverhalten gerade auch junger Menschen entgegenkommt", sagt Wolfgang Beus, Pressesprecher des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Die Menschen seien über das Internet eher bereit, Anzeige zu erstatten oder Hinweise zu geben.
Anders als die in einigen Ländern zum Teil schon seit Jahren mögliche Online-Anzeige ist die Internetwache kein bloßes elektronisches Formular, sondern eine rund um die Uhr besetzte Online-Präsenz. Kriminalbeamte nehmen die per E-Mail eingehenden Anzeigen nicht nur entgegen, sondern bewerten sie auch und leiten sie an die zuständigen Polizeistellen weiter, die dann bei Bedarf auch sofort in Aktion treten können, erklärt Beus.
Anders als in Brandenburg sind bei der Internetwache in NRW anonyme Anzeigen nicht vorgesehen. Bürger, die Verdächtiges melden, Gewalttaten anzeigen oder auf Gefahren hinweisen möchten, müssen Namen und Adresse angeben. Außerdem kann die Internetkennung (IP) des benutzten Computers derzeit bis zu sechs Wochen lang zurückverfolgt werden. Grundsätzlich ist dies aber so lange möglich, wie die Provider die IP speichern.
Aus Sicht von Datenschützern ergebe sich durch die Internetwache aber keine grundsätzlich neue Situation, meint Bettina Gayk, Presse-Referentin bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von Nordrehin-Westfalen. Auch im Fall von telefonischen Anzeigen würden die Rufnummern protokolliert. Die Datenspeicherung diene auch dem Schutz der angezeigten Personen.