In Amerika rollt seit längerer Zeit eine Welle der Musikindustrie, durch gerichtliche Schnellverfahren Provider zu zwingen, Userdaten herauszugeben. Dies ist nun in einem weiteren Berufungsverfahren abgelehnt worden.
So hatte der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie (RIAA) den US- Telefonie-Anbieter und Internet-Provider Verizon zwingen wollen Kundendaten herauszugeben, was zunächst auch positiv beschieden war. Ein Berufungsgericht in Washington D.C. hatte diese Entscheidung dann wieder aufgehoben. Nun hat sich auch der Provider Charter Communications erfolgreich gegen die Herausgabe von Daten wehren können.
Ein Berufungsgericht in Missouri hat nun entschieden, dass Internet-Provider die Daten von Nutzern nicht auf eine im Schnellverfahren vom Verband der US-amerikanischen Musikindustrie erlangte Anordnung hin herausgeben müssen. Ohne eine Klage, die sich gegen einen Anwender mit einem konkreten Verdacht richtet, hat die RIAA keinen Anspruch auf Herausgabe von User-Daten.
Zwischenzeitlich reicht die RIAA Anzeigen gegen Unbekannt ein und zwingt die Provider so, auf Verlangen des Gerichtes doch die User-Daten für Einzelfälle herauszugeben.
Auch in Deutschland soll die Auskunftspflicht von Providern neu geregelt werden. Entsprechende Vorschläge aus den Gremien sind derzeit allerdings noch heftig umstritten.