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Die Bitkom zieht seine Kritik an Elster zurück

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Die Bitkom zieht seine Kritik an Elster zurück


Aus einer veröffentlichten Pressemitteilung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V (Bitkom) geht hervor, dass die im Dezember 04 veröffentlichte Kritik an der elektronischen Steueranmeldung per Elster nun leicht revidiert wird.

Während Bitkom im Dezember noch von Möglichkeiten berichtete, Steuerdaten fremder Unternehmen ohne technische Hürden manipulieren zu können und dem -Schindluder- somit Tür und Tor geöffnet wären, liest sich die neue Pressemitteilung ganz anders.

Nun heißt es: ..."Damit wird die Handhabbarkeit und Sicherheit gegenüber dem papierbasierten Verfahren erhöht. Allerdings schließen die neuen Formen des Datentransfers Missbrauch weiterhin nicht völlig aus".

Die Empfehlung aus dem Dezember an die steuerpflichtigen Unternehmen, die Einzugsermächtigungen fürs Finanzamt zu stornieren, liest sich ebenfalls ganz anders: ..."Unternehmen sollten genau prüfen, ob tatsächlich die richtigen Daten gemeldet wurden. Sollte bei Vorliegen einer Einzugsermächtigung zu Unrecht festgesetzte Umsatzsteuer abgebucht worden sein, sollten betroffene Unternehmen der Abbuchung bei der Bank widersprechen und das Finanzamt informieren".

Zur Information:

Arbeitgeber und Unternehmer sind dazu verpflichtet , Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur auf elektronischem Wege über das Internet an das Finanzamt zu senden (§ 41a Abs. 1 EStG bzw. § 18 Abs. 1 UStG). Dies gilt erstmalig für Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume, die nach dem 31.12.2004 enden. Die Übermittlung muss nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung erfolgen.

Die Funktion der korrekten elektronischen Datenübermittlung ist bereits in vielen gängigen Steuersoftware-Programmen integriert. Firmen, die ein derartiges Programm nicht besitzen, können dazu das Elster Formular -Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen verwenden. Entsprechende Schreiben mit Verweis auf diese Formulare wurden durch die Finanzämter Anfang Dezember verschickt.

Artikel von W. Janssen - Mi, 05.01.2005
Rubrik: E-Commerce
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