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Mobilcom verklagt Deutschland wegen UMTS-Lizenz

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Mobilcom verklagt Deutschland wegen UMTS-Lizenz


Wie das Mobilfunk-Unternehmen Mobilcom angekündigt hatte, wurden nun zwei Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Deren Hintergrund ist die nach wie vor strittige Frage, ob der Preis für die ersteigerten UMTS-Lizenzen Umsatzsteuer enthielt oder nicht.

Eine erste Klage beim Landgericht Bonn richtet sich auf die Erteilung einer Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. In der zweiten Klage vor dem Landgericht Köln soll die Umsatzsteuerpflicht der damaligen Lizenz-Versteigerung grundsätzlich festgestellt werden. Der Ausgang dieses Rechtsstreites wird maßgeblich davon bestimmt sein, ob die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) bei der Versteigerung der Lizenzen hoheitlich oder unternehmerisch gehandelt hat. Die Behörde hatte es bisher stets verweigert, eine Rechnung für die Lizenzgebühren mit ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen.

Mobilcom will nach eigenen Angaben nicht wie die anderen Mobilfunkanbieter Vodafone D2, O2, E-Plus und T-Mobile zunächst abwarten, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zur Frage der Umsatzsteuerpflicht ausfällt. Nach Unternehmensangaben sei dieser Weg nicht sicher genug, zumal das realistische Kostenrisiko auf unter vier Millionen Euro eingeschätzt werde.
Artikel von R. Hallenbach - Do, 06.01.2005
Rubrik: Telekommunikation
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