Die Bundesregierung plant, zum Jahr 2007 einen neuen Personalausweis einzuführen. Dieser soll dann auch biometrische Daten des Inhabers speichern und als Signaturkarte des Bürgers für den elektronischen Geschäftsverkehr funktionieren.
Das Grundformat der gespeicherten biometrischen Daten wird von der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO vorgegeben werden. Aus Gründen des Datenschutzes setzte sich die Bundesregierung in den zuständigen Gremien, die für die Erarbeitung der technischen Spezifikationen zuständig sind, für eine verschärfte technische Zugangskontrolle (Extended Access Control - EAC) ein. Dadurch sollen biometrische Daten auf den Chips besser geschützt sein. Befugte Stellen werden nur mit Mitwirkung des Pass-Inhabers Zugang zu den Daten auf dem Chip haben.
Die Einführung der Gesichtserkennung auf der Grundlage des Passfotos als erstem biometrischen Merkmal in deutschen Reisepässen ist ab Herbst 2005 geplant und beruht auf einem Beschluss des EU-Rates über die Verwendung des Gesichtsbildes und des Fingerabdruckes als biometrische Merkmale. Eine Verwendung der Iris als biometrisches Merkmal kommt derzeit aufgrund der ungelösten Patentfrage zur Technik des Iris-Erkennungssystems nicht in Frage. "Handgeometrie" ist als biometrisches Merkmal in den ICAO-Empfehlungen nicht vorgesehen.