Auf Grund der guten Informationsmöglichkeiten im Internet entsteht bei Abmahnungen, die mehrfach ausgesprochen werden, schnell der Eindruck, es würde sich hierbei um sogenannte Massenabmahnungen oder rechtsmissbräuchliche Abmahnungen handeln. Unter welchen Voraussetzungen Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind oder sogenannte Massenabmahnungen vorliegen, die zur Folge haben, dass weder ein Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung noch ein Zahlungsanspruch besteht, beleuchtet internetrecht-rostock.de auf seiner Seite: "Die Massenabmahnung oder rechtsmissbräuchliche Abmahnung."
Für viele Abgemahnte stellt sich die Frage, ob eine Verbraucherzentrale, die Wettbewerbszentrale oder irgendwelche Vereine überhaupt berechtigt sind, Abmahnungen auszusprechen. Für die Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale wird eine Abmahnung wohl kein Problem darstellen, bei relativ unbekannten Abmahnvereinen sollte man jedoch sehr vorsichtig sein, um nicht unnötig Geld auszugeben.
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