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Vorsicht bei Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen

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Vorsicht bei Werbung mit unverbindlichen Preisempfehlungen


Um deutlich zu machen, wie günstig die eigenen Preise sind, wird gerade im Internethandel gerne mit unverbindlichen Preisempfehlungen geworben. Hierbei sind jedoch einige Formalien zu beachten, insbesondere kann es bei der Verwendung von Abkürzungen oder falschen Informationen zu Abmahnungen kommen.

Hersteller von Markenwaren dürfen nach § 23 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unverbindliche Preisempfehlungen für die Weiterveräußerung geben. Der Begriff "unverbindlich" macht schon deutlich, dass diese Preisempfehlungen nicht durchgesetzt werden können - sind im wahrsten Sinne des Wortes unverbindlich. Unverbindliche Preisempfehlungen sind nur bei Markenwaren möglich und werden vom Hersteller vorgegeben. Bei No-Name-Produkten kann es daher in der Regel keine unverbindlichen Preisempfehlungen geben. Da unverbindliche Preisempfehlungen in der Regel höher sind, als der tatsächliche Straßenpreis bietet sich eine Werbung dahingehend an, dass man seinen eigenen Preis im Verhältnis zu unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers setzt. Dies ist grundsätzlich zulässig. Somit ist es erlaubt, dass der Händler den empfohlenen Preis im Vergleich zu seinem eigenen Preis nennt. Auch die Angabe der unverbindlichen Preisempfehlung selbst ist möglich, wenn der Händler die Ware zu diesem Preis anbietet. Hier sind jedoch ein paar Formalien einzuhalten, damit es nicht zu einer irreführenden Werbung gemäß § 5 UWG kommt, die abgemahnt werden kann.

Auf der Website internetrecht-rostock.de finden Sie eine entsprechende Abhandlung zu diesem Themenbereich. Insbesondere werden hier einige formalrechtliche Voraussetzungen behandelt und erklärt. Beispiel:

Die unverbindliche Preisempfehlung muss es tatsächlich geben und es muss sich tatsächlich um eine Markenwaren handeln. Die Informationsseite macht auf die Problematiken von No-Name-Produkten aufmerksam. Es wird etwas zum Thema inhaltliche Richtigkeit der Preisempfehlung des Herstellers gesagt und zum Thema Abkürzung der Bezeichnung "Unverbindliche Preisempfehlung".

Den vollständigen Text finden Sie hier.

Artikel von H. Gaerber - So, 13.03.2005
Rubrik: Computer / Internet
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