Beim Mobiltelefon nennt man das Verändern der Firmware durch den Netzbetreiber mit dem Ziel, eigene Netzwerkdienste zu offerieren Branding. Oft sind diese Handys in ihrer Bedienung und ihrem Funktionsumfang dadurch eingeschränkt und besitzen auf ihrem Äußeren ein Logo des Netzbetreibers.
Wer ein gebrandetes Handy benutzt, kann schnell in die Kostenfalle tappen. Die Mobilfunkbetreiber kennzeichnen solche Geräte mit ihrem Label. Meist konfigurieren sie eine prominent platzierte Taste: Einmal drücken und schon ist der Kunde im kostenpflichtigen Internetportal des Anbieters. Das Problem: Viele drücken unabsichtlich den Knopf. Die Folge: Die Rechnung dafür summiert sich auf beachtliche Beträge. STIFTUNG WARENTEST online zeigt die Folgen für die Kunden, informiert über die Hintergründe des Brandings und erklärt drei Methoden, wie Sie die Kostenfalle umgehen.
Die erste Methode, wie Sie sich vor Handy-Branding "schützen" können ist, die Branding-Taste einfach lahm zu legen. Laut STIFTUNG WARENTEST ist die Ausführung jedoch meist sehr kompliziert und nahezu jedes Modell hat eine andere Benutzerführung. Insgesamt ist jedoch das Prinzip immer das gleich: Es muss ein neues WAP-Menü konfiguriert werden.
Die zweite Methode ist die Sicherung der Menü-Anwendung. Dieses ist immer dann notwendig, wenn sich die Methode der Umprogrammierung nicht ausführen lässt. "Wenn Sie die Werkseinstellungen für Ihren Entsperrcode nicht im Benutzerhandbuch des Handys finden oder Sie bestimmte Menüpunkte nicht auswählen können, informieren Sie sich bei ihrem Mobilfunkanbieter oder Handyhersteller", so die Empfehlung von STIFTUNG WARENTEST.
Die dritte Möglichkeit, die Branding-Taste zu deaktivieren: Bei einigen Mobilfunkbetreibern können Kunden den GPRS-Datentransport sperren lassen. Nachteil: Das kostet etwa bei Vodafone eine Gebühr von 5 Euro. Und das Versenden und Empfangen von MMS, E-Mail und der Download von Klingeltönen sind dadurch ebenfalls gesperrt.
Aber es gibt auch positive Gerichtsurteile:
Das Amtsgericht in Potsdam (Aktenzeichen: 34 C 563/04) hat entschieden, dass T-Mobile den Preis für ein modifiziertes Mobiltelefon zurückerstatten muss. Der Grund waren nach Informationen der STIFTUNG WARENTEST umprogrammierte Tasten des mit einer PrePaid-Karte zu betreibenden Handys der Firma Siemens. Statt dass eine Steuertaste, wie in der Werbung zu sehen und im Handbuch zu lesen ist, die Funktion "Neue SMS" aufrief, stellte das Siemens A60 aus dem T-Punkt eine kostenpflichtige Verbindung ins Internet her. Das Amtsgericht entschied, dass dem Kläger der volle Kaufpreis des Handys samt Guthabenkarte in Höhe von 79,95 Euro zu erstatten sei, da das Produkt einen Mangel aufweise.
Die STIFTUNG WARENTEST wertet gebrandete Handys ab, die eine mit WAP-Zugang programmierte Taste haben. Begründung: Es besteht die Gefahr, dass Kunden das Handy wegen der programmierten Taste fehlbedienen, indem sie sich unbeabsichtigt und kostenpflichtig ins Internet einwählen. Lösungen: Kein gebrandetes Handy kaufen. Oder: Die Taste umprogrammieren, sodass sich keine kostenpflichtige Verbindung aufbauen kann.