Im Zeitalter des E-Mail-Spams mit den immer größer werdenden Attacken auf den Diebstahl von persönlichen Zugangsdaten (Phishing), stellen viele User sich die Frage, wer haftet eigentlich für Schäden die durch Cyber-Kriminelle entstehen. Besonders brisant sind Zugangsdaten für Online-Banking und dem Abgreifen von TAN-Nummern, bei denen dann zumeist hohe Geldbeträge widerrechtlich transferiert werden.
Zu mindestens das Amtsgericht Wiesloch hat jetzt entschieden, dass Banken für Schäden haften müssen, die durch das unerlaubte Abfangen von vertraulichen Daten im Bereich Online-Banking entstehen.
In dem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Wiesloch ging es darum, dass eine Bankkundin eine Überweisung per Online-Banking über ihren heimischen PC vornehmen wollte. Während der Bearbeitung zur Transaktion bemerkte die Kundin zwar, dass ihr Bildschirm vom Rechner kurzzeitig schwarz wurde, sie dachte sich jedoch nichts dabei und führte die Transaktion fort. Kurze Zeit später wurden vom Konto des Ehemannes 4000 Euro abgebucht, die angeblich für eine Ersteigerung auf dem eBay-Portal zu zahlen waren.
Nachdem die Kundin dieser Transaktion widersprochen hatte, wurde ihr Computer untersucht und hier nun wurde festgestellt, dass sich auf dem Computer der Frau, trotz eines Antivirusprogramms, ein Virus eingeschlichen hatte. Derartige Viren werden vornehmlich durch E-Mails eingeschleust.
Laut Urteil des Amtsgerichtes muss die Bank der geschädigten Frau die 4000 Euro wieder erstatten. Als Begründung hieß es im Urteil: Die Überweisung sei nachweislich nicht von der Geschädigten durchgeführt worden. Im Rahmen der Ermittlungen konnte zudem eine Frau ermittelt werden, die als Mittlerin das Geld von Deutschland aus nach Russland weiter transferiert hatte.